Die Grundsteuerreform 2022 kommt

Auch Sie sind gesetzlich verpflichtet

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten.

 

Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

 

Die Aufforderung hierzu werden etliche Bundesländer voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

 

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon hat u.a. Hamburg Gebrauch gemacht.

 

Eigentümer eines (privat genutzten oder vermieteten) Grundstückes sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen. 

 

Ich unterstütze Sie gern im Rahmen meiner Steuerberatung und kann den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden für Sie übernehmen. Vorbereitende Tätigkeiten, wie das Beibringen entsprechender benötigter Unterlagen, sollten bereits jetzt vorgenommen werden.

 

Sofern ich für Sie die Feststellungserklärung(en) erstellen soll, bitte ich Sie mich unter info@voelker-stb.com mit Angabe von Kontaktdaten zu kontaktieren.