Beratung bei Erb- und Schenkungsfällen

Eine rechtzeitige Ermittlung des Vermögens kann steuerliche Nachteile vermeiden bzw. sie mindern.

Hierzu biete ich Ihnen eine ausführliche Beratung an und zeige Ihnen Handlungsempfehlungen auf.


Die sich ggfs. im Anschluss ergebende Erstellung der Schenkungsteuererklärung(en) übernehme ich gern für Sie.