Die Finanzbuchhaltung, als Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens, bildet die Grundlage für Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Die Unterlagen werden zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Die Finanzbuchhaltung ist für einige Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist Bestandteil der monatlichen Buchführung – sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden. Neben der Brutto-Netto-Abrechnung werden die Lohnsteueranmeldungen und die Meldungen an die Sozialversicherungsträger erstellt und übermittelt.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode für kleine Gewerbebetreibende und Freiberufler.
Wir begleiten Ihre Betriebsprüfung und stehen als erste Ansprechpartner für den Prüfer zur Verfügung. Auf diesem Weg können frühzeitig mögliche Risiken erkannt, Lösungen erarbeitet und Schwerpunkte gesetzt werden.
Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ermöglicht dem Steuerpflichtigen im Rahmen des Einspruchsverfahrens eine Änderung/ Berichtigung eines (Steuer-) Bescheides zu erwirken.
Der Steuerpflichtige hat durch betriebliche- und private Steuererklärungen gegenüber den Finanzbehörden die Tatsachen offen zu legen, die eine Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen.
Wer eine überzeugende Idee und einen guten Businessplan hat, ist auf dem richtigen Weg zu einer erfolgreichen Existenzgründung. Wichtig sind aber auch die Begeisterung für die eigene Idee und die Fähigkeit, andere von dieser Idee überzeugen zu können.
Eine rechtzeitige Ermittlung des Vermögens kann steuerliche Nachteile vermeiden bzw. sie mindern.
Hierzu biete ich Ihnen eine ausführliche Beratung an und zeige Ihnen Handlungsempfehlungen auf.
Die sich ggfs. im Anschluss ergebende Erstellung der Schenkungsteuererklärung(en) übernehme ich gern für Sie.
Mit dem Jahresabschluss wird die Ermittlungsperiode abgeschlossen. Die finanzielle Lage und der Erfolg eines Unternehmens werden hierbei festgestellt. Der Jahresabschluss ist somit eine Zusammenfassung der Buchführung, ein Abschluss der Konten, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung und deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei buchführungspflichtigen Unternehmen sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. der Anhang und Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler können eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Sofern erforderlich werden auch Zwischenabschlüsse erstellt.